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Sony Music Entertainment hat den KI-Musikgenerator Udio vor einem New Yorker Bundesgericht verklagt und wirft dem Unternehmen Urheberrechtsverletzungen bei mehr als 30.000 Songs vor – ein Katalog, der von Elvis Presleys „Hound Dog" über Beyoncés „Say My Name" bis hin zu Harry Styles' „As It Was" reicht.\n\n## Die wichtigsten Punkte\n\n- Sony Music hat eine neue Bundesklage gegen Udio in New York eingereicht und behauptet, mehr als 30.000 urheberrechtlich geschützte Songs verletzt zu haben.\n- Die genannten Titel umspannen Jahrzehnte und Genres: Elvis Presley, Beyoncé und Harry Styles gehören zu den zitierten Künstlern.\n- Dies ist eine eigenständige Klage, getrennt von früheren Branchenklagen gegen KI-Musikgeneratoren; Sony geht gezielt und aggressiv gegen Udio vor.\n- Die Klage signalisiert, dass die großen Labels von breiten Koalitionsklagen zu gezielten, katalogweiten Ansprüchen gegen einzelne KI-Musikplattformen übergehen.\n- KI-Kreative, die Tools verwenden, die Musik im Stil bekannter Künstler generieren, sind angesichts dieser laufenden Verfahren einem wachsenden rechtlichen und plattformbezogenen Risiko ausgesetzt.\n\n## Ein Anspruch im Katalogmaßstab – kein symbolischer Streit\n\n30.000 Songs ist keine symbolische Zahl. Sie repräsentiert einen erheblichen Teil von Sonys aktivem kommerziellem Katalog, und eine Klage einzureichen, die konkrete Titel benennt – anstatt allgemein von „Trainingsdaten" zu sprechen –, ist eine bewusste juristische Strategie. Konkrete Songtitel machen Urheberrechtsverletzungen leichter nachweisbar und Schadensersatzforderungen leichter bezifferbar. Jedes eingetragene Urheberrecht kann nach US-amerikanischem Recht bei vorsätzlicher Verletzung gesetzliche Schadensersatzansprüche von bis zu 150.000 US-Dollar nach sich ziehen, was bedeutet, dass sich das theoretische Haftungsrisiko hier in den Milliardenbereich erstreckt.\n\nLaut The Verge wurde die Klage am Montag bei einem New Yorker Gericht eingereicht und behauptet, dass Udios KI-Musikgenerator ohne Genehmigung auf Sonys urheberrechtlich geschützten Aufnahmen trainiert wurde.\n\n## Einordnung in das größere rechtliche Bild der KI-Musik\n\nEs ist nicht das erste Mal, dass die großen Labels gegen KI-Musikgeneratoren vorgehen. Ein Zusammenschluss von Labels – darunter Sony, Universal und Warner – reichte Mitte 2024 Klagen gegen Suno und Udio ein. Bemerkenswert ist hier, dass Sony nun eine zusätzliche, eigenständige Klage speziell gegen Udio einreicht, mit einem benannten Katalog in diesem Umfang. Das legt nahe, dass die frühere Klage die grundlegende Frage der Trainingsdaten entweder nicht zu Sonys Zufriedenheit geklärt hat oder dass Sony eine parallele Grundlage für eine separate Schadensberechnung aufbaut.\n\nAuch der Zeitpunkt ist bedeutsam. Sunos eigenes rechtliches Risiko verschärfte sich, nachdem gehackter Quellcode enthüllte, dass das Unternehmen Millionen von Songs von YouTube Music, Deezer und Genius gescrapt hatte – eine Enthüllung, die wir in unserem früheren Bericht über Sunos Trainingsdaten-Scraping-Praktiken ausführlich behandelt haben. Diese Geschichte machte deutlich, dass KI-Musikgeneratoren Transparenz über ihre Trainingssets weitgehend vermieden haben – und Gerichte erzwingen diese Offenlegung nun.\n\n## Was das in der Praxis für KI-Audio und kreative Workflows bedeutet\n\nFür Kreative, die Musik in KI-generierte Videos, Spielaudio oder begleitende Erlebnisse einbauen, verschärft sich das rechtliche Umfeld rund um KI-generiertes Audio auf eine ganz bestimmte Weise: Es geht nicht nur darum, ob der Output wie ein bekannter Künstler klingt, sondern darum, ob das Modell überhaupt auf geschützten Aufnahmen trainiert wurde. Plattformen, die keine sauberen oder lizenzierten Trainingsdaten nachweisen können, werden zunehmend zu Klagezielen.\n\nDas schafft eine echte Überlegung für den Workflow. Tools, die lizenzierte Trainingssets offengelegt haben – oder die Audio durch Synthese statt durch Interpolation bestehender Aufnahmen generieren – tragen ein deutlich geringeres rechtliches Risiko für die Plattformen, die sie hosten, und wohl auch für die Kreativen, die damit erstellte Inhalte veröffentlichen. Wenn diese Klagen voranschreiten, ist zu erwarten, dass KI-Musikplattformen entweder klarere Aussagen zur Datenprovenienz veröffentlichen oder von Investoren und Unternehmenskunden unter Druck gesetzt werden, dies zu tun.\n\nUdio hat noch keine öffentliche Stellungnahme zu dieser konkreten Klage abgegeben. Der Fall wird wahrscheinlich Jahre brauchen, bis er gelöst ist, aber jede neue Klage trägt zur Rechtsprechung bei, die Gerichte und der Kongress letztendlich nutzen werden, um zu definieren, was „Fair Use" für generative KI-Training bedeutet – eine Frage, die jede Modalität betrifft, nicht nur Musik.\n\nVorerst sollten Kreative, die audiogetriebene Projekte entwickeln, beobachten, welche Musikgenerierungsplattformen in aktiven Rechtsstreitigkeiten genannt werden, und dies bei der Tool-Auswahl berücksichtigen – insbesondere bei kommerziellen Arbeiten.