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Die Trump-Regierung hat einen Rechtsschriftsatz in der Urheberrechtsklage der New York Times gegen OpenAI eingereicht und argumentiert, dass das Training großer Sprachmodelle mit urheberrechtlich geschütztem Material im nationalen Interesse liege – eine Position, die, sollte sie die Rechtsprechung prägen, unmittelbare Auswirkungen auf jeden KI-Bildgenerator hätte, der mit gescrapten visuellen Daten trainiert wurde.\n\n## Die wichtigsten Punkte\n\n- Die Trump-Regierung intervenierte im Fall NYT v. OpenAI, der im Dezember 2023 eingereicht wurde und „Milliarden von Dollar" Schadensersatz fordert.\n- Der Schriftsatz der Regierung argumentiert, die USA hätten ein „starkes Interesse" daran, eine wettbewerbsfähige KI-Industrie zu entwickeln, die globale Standards setzt.\n- Kein Gericht hat bisher entschieden, ob das KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material als Fair Use gilt – diese Intervention ist ein politisches Signal, kein Urteil.\n- Das Ergebnis könnte einen Präzedenzfall schaffen, der Bildgeneratoren, Musik-KI und alle Modelle betrifft, die mit nicht lizenzierten kreativen Werken trainiert wurden.\n- Separat verfolgen große Plattenlabels ähnliche Urheberrechtsansprüche gegen Anthropic, wodurch die übergreifende Frage nach Trainingsdaten in der gesamten Branche ungeklärt bleibt.\n\n## Was die Regierung tatsächlich argumentierte\n\nDer Schriftsatz des Justizministeriums, zitiert von TechCrunch, rahmt das KI-Training als geopolitische Wettbewerbsfrage ein und nicht als reine Urheberrechtsfrage.\n\n> „Die Vereinigten Staaten haben ein starkes Interesse daran, weiterhin eine robuste und wettbewerbsfähige Künstliche-Intelligenz-Industrie zu entwickeln, die den Standard für die Praxis und das Verfahren des KI-Einsatzes weltweit setzt."\n>\n> — DOJ Amicus Brief\n\nDie Regierung reichte den Schriftsatz als Amicus ein – wörtlich „Freund des Gerichts", also eine Partei, die nicht direkt in den Rechtsstreit involviert ist, aber Argumente einreicht, um die Überlegungen des Richters zu informieren. Amicus-Schriftsätze entscheiden keine Fälle, aber ein Regierungsschriftsatz hat Gewicht, weil Gerichte die politischen Ansichten der Exekutive als relevanten Kontext bei der Gesetzesauslegung betrachten.\n\nDie NYT-Klage, eingereicht im Dezember 2023, behauptet, OpenAI habe seine Systeme unrechtmäßig mit Times-Artikeln ohne Genehmigung oder Vergütung trainiert. Die Times fordert, was The Verge beschreibt als „Milliarden von Dollar" Schadensersatz.\n\n## Warum dies über Textmodelle hinaus von Bedeutung ist\n\nDer Fall dreht sich nominell um Text, aber die zugrundeliegende Rechtsfrage – ob das Scrapen und Trainieren mit urheberrechtlich geschützten Werken als Fair Use gilt – gilt gleichermaßen für Bild-Diffusionsmodelle, die mit Milliarden nicht lizenzierter Fotografien und Illustrationen trainiert wurden. Ein Urteil, das Fair Use beim KI-Training ausschließt, würde Stable Diffusion, Midjourney und ähnliche Systeme derselben Rechtstheorie aussetzen, die die Times gegen OpenAI anwendet.\n\nFair Use ist eine Rechtsdoktrin, die unter bestimmten Bedingungen eine begrenzte Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials ohne Genehmigung erlaubt, einschließlich der Frage, ob die neue Nutzung „transformativ" ist. KI-Unternehmen haben stets argumentiert, dass Training transformativ sei; Rechteinhaber argumentieren stets, dass es das nicht sei. Kein Bundesberufungsgericht hat die Frage geklärt.\n\nDie Intervention der Regierung verschiebt das politische Umfeld zugunsten der von der KI-Industrie bevorzugten Auslegung. Ob ein Bezirksrichter das überzeugend findet, ist eine separate Frage – Gerichte sind nicht an das bevorzugte Ergebnis der Exekutive gebunden.\n\n## Die parallele Front: Musik und bildende Kunst\n\nDer DOJ-Schriftsatz trifft ein, während Sony Music und Warner Chappell eine separate Urheberrechtsklage gegen Anthropic verfolgen und bis zu 150.000 Dollar pro urheberrechtlich geschütztem Werk fordern – ein Fall, den Charmloop ausführlich in unserem früheren Bericht über Sonys und Warners Klage gegen Anthropic behandelt hat. Interne Anthropic-Kommunikation, die in diesem Fall aufgetaucht ist, hat die öffentliche Botschaft der Branche rund um Trainingsdatenpraktiken bereits verkompliziert.\n\nGoogle verhandelt unterdessen Lizenzvereinbarungen mit Hollywood-Studios, anstatt zu klagen – eine Strategie, die implizit das rechtliche Risiko des Scrape-first-Ansatzes anerkennt – wie Charmloop in Googles Hollywood-Lizenzierungsoffensive berichtete.\n\n## Worauf Kreative achten sollten\n\nFür alle, die KI-Bildgenerierungstools auf Plattformen wie Charmloops Bildgenerator nutzen oder den Modellkatalog durchstöbern, sind die praktischen Einsätze klar: Wenn Gerichte letztendlich urteilen, dass das Training mit nicht lizenzierten Daten eine Urheberrechtsverletzung darstellt, könnten die Modelle selbst mit einstweiligen Verfügungen, erzwungenem Neutraining oder Lizenzkosten konfrontiert werden, die neu gestalten, welche Tools verfügbar bleiben und zu welchem Preis.\n\nDer Schriftsatz der Regierung löst dieses Risiko nicht – er signalisiert, in welche Richtung die aktuelle Regierung das Recht lenken möchte. Der eigentliche Präzedenzfall wird von Richtern kommen, und der NYT-Fall befindet sich noch in einem frühen Stadium. Kreative, die den rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf Modellverfügbarkeit und Trainingspraktiken einen Schritt voraus sein wollen, werden die nächsten Gerichtseinreichungen aufmerksam verfolgen wollen.